Nach Rücksprache mit der Kitaleitung und der Hofmann Menü Manufaktur wurde folgende Regelung bzgl. des Essensgeldes getroffen:
Alle Kinder bzw. Familien, die sich in den Monaten Januar und Februar in der Kitabetreuung befunden haben (unabhängig von der Anzahl der anwesenden Tage), zahlen pro Monat einen halben Beitrag für das Essen. Die Abbuchung erfolgte in einem Betrag im Januar für die Monate Januar und Februar zusammen.
Die Kinder, welche in diesem Zeitraum ausschließlich zuhause betreut wurden, zahlen im Januar und Februar keinen Beitrag für das Essen.
Ob diese Regelung über den Februar hinaus Anwendung findet, entscheidet die Firma Hofmann Menü nach der Entscheidung und Vorgabe der Bundes- bzw. Landesregierung über die Verlängerung der Einschränkungen.
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